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Psychotherapeut*innen in Gerichtsverhandlungen - als Zeug*innen, sachverständige Zeug*innen oder Sachverständige

7. November 2024, 18:00 bis 19:30 Uhr

Online-Seminar

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Immer wieder werden Psychotherapeut*innen von Gerichten im Rahmen laufender Verfahren kontaktiert. In den häufigsten Fällen werden sie dazu aufgefordert, Akten zur Verfügung zu stellen oder Einschätzungen zu Behandlungsverläufen abzugeben. Seltener kommt es vor, dass sie auch als Zeug*innen oder sogenannte sachverständige Zeug*innen zur mündlichen Verhandlung geladen werden. Diese Situationen sind bei vielen Psychotherapeut*innen mit großer Unsicherheit verbunden. Denn was bedeutet das eigentlich genau, wenn mich das Gericht einbezieht? Bin ich verpflichtet, den Aufforderungen nachzukommen und was ist dann mit der Schweigepflicht? Wer ersetzt mir den Verdienstausfall und in welcher Höhe? Muss ich auch Aussagen, wenn dies die Beziehung im Therapieprozess gefährdet und der Inhalt rechtlich nachteilig für Patient*innen erscheint?

 

Dies sind nur einige Fragen, die sich viele Mitglieder stellen. In unserer Fortbildung wollen wir Antworten darauf geben und haben dazu die Expertin Katharina Vogtmeier, Rechtsanwältin, eingeladen.  

 

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